Die Finanzkrise schafft für den Bürger immer wieder Begegnungen mit neuen Begriffen. Immer wieder werde ich gefragt, was denn ein Testament einer Bank sei. Dieser sogenannte „Last will“ stammt von der Bestrebung der europäischen Union ein Bankeninsolvenzgesetz bzw. wie es jetzt in Österreich genannt wird, ein Bankenreorganisationsgesetz zu schaffen. Dieser „Letzte Wille“ ist eigentlich ein Sanierungs- und Abwicklungsplan der Bank, der künftig verhindern soll, dass im Fall des Bankrotts (also „banca rotta“) nicht mehr der Steuerzahler sondern die Bank unter Aufsicht der FMA selbst für die Sanierung bzw. Abwicklung des betroffenen Instituts verantwortlich ist.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist in einem Erstentwurf als strenge Kontrollstelle vorgesehen, die im Fall dramatisch negativer Entwicklungen sogar zu den Bankorganen (wie Aufsichtsrat) durchgreifen kann.
Als sehr kritisch werte ich bei diesem wichtigen Schritt den ambitionierten Zeitplan. Die Erfahrung aus meinem Zivilberuf ist die, dass es sich dabei um ein Thema von hoher Komplexität und Sensibilität handelt. Daher bin ich hier für den Ansatz, auf die Qualitätsschiene statt auf die Zeitschiene zu setzen. Gegen die EU Bestrebung einen einheitlichen Abwicklungsfond unter Einbeziehung der Einlagensicherung auf europäischer Ebene anzuwenden spricht vor allem in Österreich (und auch in Deutschland) das Einlagensicherungsmodell, das die österreichischen Spareinlagen äußerst wirksam schützt. Gerade in den geldpolitisch sehr unsicheren Zeiten wäre es fahrlässig, die Bürgerinnen und Bürger mit der Abschaffung bewährter Instrumente wie der der Einlagensicherung, zu verunsichern. Außerdem würden hier auch zwei voneinander getrennte Themenstränge – Bankeninsolvenz und Sicherung der Spareinlagen – zu Unrecht miteinander vermischt werden. Daher werde ich mich politisch dafür einsetzen, dass in der europäischen Gestaltung des Bankeninsolvenzrechtes die Einlagensicherung ausgeklammert bleibt und wir unser bewährtes österreichisches Sicherungsmodell erhalten können.