Mehr Transparenz – mehr Information!

Derzeit befinden sich Bürgerinnen und Bürger in der Rolle von de facto – Bittstellern, wenn sie von Behörden Auskunft über deren Aktivitäten verlangen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, da es sich dabei um ein legitimes Bürgerrecht handelt, und der österreichische Behördenapparat auch vom Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger finanziert wird.

Ich begrüße daher die aktuelle Diskussion zum Umgang mit dem Amtsgeheimnis und die konkrete Forderung, gegenüber dem Bürger ein gesetzliches Informationsrecht einzuräumen. Dieses Recht hat aber nicht nur Bundesbehörden, sondern alle Gebietskörperschaften (Länder, Bezirke und Gemeinden) zu umfassen. Warum? Weil die Menschen natürlich immer zu ihren Anliegen eine verständliche Auskunft wünschen, unabhängig davon, welche Behörde gerade zuständig ist.

Ich werde daher genau darauf achten, dass die Ausnahmen für dieses geplante Gesetz nicht zur „Verweigerungsregel“ verkommen. Denn klar ist, wir brauchen eine konsequente Beschränkung der Ausnahmen, zugunsten größtmöglicher Transparenz!

Wie überfällig dieses neue Bürgerrecht ist, zeigt allein die Tatsache, dass die letzte Novelle zum Amtsgeheimnis 1930 (!) erfolgt ist. Das sollte uns genug Ansporn sein, in diesem Feld die Demokratie weiter zu entwickeln. Denn Wissen bedeutet immer Macht – und sie gehört in die Hände unserer Zivilgesellschaft!

2 Kommentare

  1. Ich habe Sie beim Wort genommen, vielleicht war das aber nicht in Ihrem Sinn. Dennoch würde mich eine Antwort interessieren: http://hofrat.ch/wtpb

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  1. Politsprech: Was noch nie verstanden wurde und niemand hören will » Menschen, Ikrath, Macht, Diskussion, Ausnahmen, Mann » hofrat.ch

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